Mündliche Beratung

Die mündliche Beratung der Hausbewerter – das ist drin.
Ihre Hausbewerter beraten Sie in einem kurzfristig vorab vereinbarten Termin vor Ort in Ihrer Immobilie. Die mündliche Beratung ist ideal für Kaufinteressenten von Immobilien oder Immobilienverkäufer. Immobilieninteressenten, die kurz vor der Kaufzusage stehen, können mit Hilfe der objektiven Käuferberatung eine zweite Meinung vom Experten einholen und somit bares Geld in der abschließenden Kaufpreisverhandlung sparen.
Sie erhalten in Kürze formlos den Marktwert einer Immobilie von einem unserer DEKRA-zertifizierten Gutachter. Diese Bewertungsart eignet sich ausschließlich für Standardobjekte des Wohnbereichs wie z.B. MFH, EFH, DHH, RMH, ETW (ohne Rechte und Belastungen).
Wann reicht die mündliche Beratung nicht aus?
Komplexere Bewertungsvorgänge, die Bestand bei Gericht oder beim Finanzamt haben, bedürfen der Schriftform als Werteinschätzung oder als vollumfängliches Verkehrswertgutachten nach formalen Vorgaben. Lesen Sie dazu bitte hier weiter…
Diese Unterlagen benötigen Sie für die mündliche Beratung
- Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) vom Grundbuchamt
- Katasterauszug (Lageplan Grundstück) vom Katasteramt
- Berechnung Fläche / umbauter Raum, Wohn-, Nutzfläche, Bruttogrundfläche (BGF) in der Bauakte
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung ( mit Aufteilungsplan) vom Eigentümer / Hausverwaltung
- Wohngeldabrechnung vom Eigentümer / Hausverwaltung
- Rücklagenübersicht vom Eigentümer / Hausverwaltung