Werteinschätzung

Werteinschätzung des Hauses

Für Wohn- und Gewerbeobjekte: die Werteinschätzung der dekra-zertifizierten Hausbewerter.

Ihre Hausbewerter ermitteln den Wert Ihrer Immobilie rechnerisch und schriftlich. Bei der Werteinschätzung als ausgewählte Gutachtenart erhalten Sie eine formelle Ausarbeitung zur Vorlage bei Gericht, dem Finanzamt, der Bank oder dem Amtsgericht. Darin enthalten sind dieselben Schätzungen vom Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren wie in einem Vollgutachten nach §194 BauGB.

Anders als beim vollumfänglichen Gutachten wird hier allerdings auf Erläuterungen, Plausibilisierungen sowie Erklärungen und Herleitungen verzichtet. Ein Vollgutachten nach §194 BauGB ersetzt die schriftliche Werteinschätzung jedoch nicht.

Diese Bewertungsart eignet sich für Wohn- und Gewerbeobjekte.

Das benötigen Sie für die Werteinschätzung:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) vom Grundbuchamt
  • Baulasten aus dem Baulastenverzeichnis
  • Katasterauszug (Lageplan Grundstück) vom Katasteramt
  • Auszug aus dem Altlastenkataster vom Katasteramt
  • Baugenehmigung in der Bauakte
  • Berechnung Fläche / umbauter Raum, Wohn-, Nutzfläche, Bruttogrundfläche (BGF) in der Bauakte
  • Grunddienstbarkeiten (alle Verträge) vom Grundbuchamt
  • Reallasten (alle Verträge) vom Grundbuchamt
  • Energieausweis (über unser Büro erhältlich)
  • Grundrisse und Schnittzeichnungen in der Bauakte
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
  • Teilungserklärung (mit Aufteilungsplan) vom Eigentümer / Hausverwaltung
  • Wohngeldabrechnung vom Eigentümer / Hausverwaltung
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen (der letzten 5 Jahre) vom Eigentümer / Hausverwaltung
  • Rücklagenübersicht vom Eigentümer / Hausverwaltung
Zusätzlich bei Mehrfamilienhäusern und gewerbl. Objekten
  • Nebenkostenabrechnung vom Eigentümer/Hausverwaltung
  • Mietverträge (insoweit vorhanden) vom Eigentümer